Sie haben Fragen zu Ihrer Bewerbung oder möchten mehr über den Innovationspreis wissen? Wir hoffen, dass wir Ihnen mit nachfolgenden Antworten weiterhelfen können. Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren: innovationspreis(at)gas(dot)info. Gern stehen wir Ihnen auch unter +49 30 221913496 für den persönlichen Austausch zur Verfügung.
In fünf Kategorien wird der Preis verliehen. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ihre Auszeichnung auf der digital übertragenen Preisverleihung am 4. November 2020 in Berlin (es kann aufgrund des Corona-Virus zu unvorhersehbaren Abweichungen im Ablauf kommen). Anschließend sind sie berechtigt, die Auszeichnung in ihr eigenes Unternehmensmarketing einzubinden. Anlassbezogen werden die Preisträgerinnen und Preisträger in die Öffentlichkeitsarbeit des Innovationspreises der deutschen Gaswirtschaft einbezogen.
Bewerben können sich Unternehmen oder Personen aus Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie Freiberufler, Unternehmensgründer, Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Wissenschaft. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der austragenden Verbände.
Die Bewerbung ist mit so vielen Projekten wie gewünscht je Unternehmen/je Person möglich. Achten Sie bei der Bewerbung auf die klare Trennung verschiedener Projekte.
Ja, die Bewerbung pro Projekt ist nur für eine Kategorie möglich. In folgenden Kategorien wird der Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft verliehen:
Die Bewerbungsfrist für den diesjährigen Innovationspreis der deutschen Gaswirtschaft ist am 1. September 2020 abgelaufen.
Alle Unterlagen zum Projekt sind bitte mit der Bewerbung einzureichen. Eine Bewerbung ist pro Projekt nur für eine Kategorie möglich. Bei Teilsanierungen von Energieversorgungssystemen sollte das Gesamtkonzept vorgestellt werden, um die Maßnahme qualifiziert bewerten zu können. Die getätigten Angaben müssen überprüfbar sein.
Die eingereichten Bewerbungen werden in einer Entscheidungsmatrix gegenübergestellt. Dabei sind Effizienzsteigerung und Klimaschutz die beiden zentralen Faktoren. Aber auch Verbreitungspotenzial, Neuheitswert, Marktreife, Realisierbarkeit und Komplexität des Projektes fließen in die Bewertung ein.
In jeder Kategorie werden drei Nominierte durch die Jury benannt. Pro Kategorie wird es eine Preisträgerin/einen Preisträger geben. Diese werden am 4. November 2020 im Rahmen der digitalen Preisverleihung ausgezeichnet (es kann aufgrund des Corona-Virus zu unvorhersehbaren Abweichungen im Ablauf kommen).
Die Preisträgerinnen und Preisträger des Innovationspreises der deutschen Gaswirtschaft werden erst im Rahmen der Preisverleihung am 4. November 2020 offiziell bekanntgegeben (es kann aufgrund des Corona-Virus zu unvorhersehbaren Abweichungen im Ablauf kommen). Die Preisträger werden schon ca. zwei Wochen vor der Preisverleihung benachrichtigt, um ihre Anwesenheit zu gewährleisten und damit auch ein Video zu ihrem Projekt gedreht werden kann.
Für die Bewerbung zum Innovationspreis entstehen dem Bewerber keine Kosten.
Preisgelder oder Sachpreise werden nicht gewährt. Die Preisträger erhalten jedoch eine die Leistung hervorhebende Trophäe.